Unterstützung für Luftfahrtbetriebe und Piloten aus einer Hand

Für Fluggesellschaften, kleine bis mittelgrosse Operator und Helikopterbetriebe

 

Vertretung und Beratung in allen Bereichen des Luftfahrtrechts, der Zulassung (z.B. Air Operator Certificate AOC); Vertretung im Rahmen von Sicherheitsuntersuchungen der SUST sowie in anschliessenden straf-, zivil- und verwaltungsrechtlichen Verfahren; Vertretung gegenüber dem Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL in sämtlichen verwaltungsrechtlichen und administrativrechtlichen Belangen; Beratung im Vertragsrecht, Lufttransportrecht und Flugpassagierrecht (Passenger Claims);

Rechtsanwalt Bärtschi vertritt solche Betriebe auch gegenüber Staatsanwaltschaften oder vor Zivil-, Straf- und Verwaltungsgerichten (insbesondere dem Bundesverwaltungsgericht und dem Bundesstrafgericht).

Für Piloten

 

Strafrechtliche Verteidigung im Nachgang an Flugunfälle; Unterstützung in der Phase der Flugunfalluntersuchung durch die SUST; Abwehr zivilrechtlicher Ansprüche; versicherungsrechtliche Beratung bei Schadensfällen; Flugzeugkäufe und -verkäufe; Vertretung bei Zwischenfällen (z.B. Luftraumverletzungen, Airprox etc.); Vertretung in Rekursverfahren bei Verlust des Medicals der Klasse 1, 2 und LAPL; Vertretung vor sämtlichen Behörden und Gerichten in allen Rechtsbereichen.

Bei Flugunfällen beginnt die rechtliche Unterstützung bereits in der Flugunfalluntersuchung. Anschliessend folgt die strafrechtliche Verteidigung gegenüber der Bundesanwaltschaft, bspw. bei Verfahren vor Bundesstrafgericht. Seit einigen Jahren stehen hier nicht nur Piloten von Flugzeugen und Helikoptern im Fokus, sondern auch solche von Gleitschirmen und Modellflugzeugen.

Für Flugplätze (Flughäfen und Flugfelder)

 

Beratung und Vertretung gegenüber Behörden (u.a. BAZL) in allen verwaltungsrechtlichen und administrativrechtlichen Belangen; Beratung und Vertretung im Bereich der Infrastrukturplanung, Plangenehmigungsverfahren, SIL-Verfahren und Umnutzungsverfahren; Ausarbeitung von Betriebsreglementen; Vertretung vor Gerichten in allen Rechtsbereichen.

Für Produktions- und Unterhaltsbetriebe

 

Haftpflichtrechtliche und vertragsrechtliche Beratung; Beratung in Fragen der Zulassung und des allgemeinen Luftfahrtrechts, des Vertragsrechts, Haftpflichtrechts, Versicherungsrechts und des Verwaltungsrechts.

Vertretung vor sämtlichen Behörden und Gerichten in allen Rechtsbereichen.

Für Flugzeughalter

 

Beratung bei der Vorbereitung, Gestaltung und Abwicklung von Flugzeugkäufen bzw. -verkäufen; Ausarbeiten und Prüfen von Flugzeugkaufverträgen; Unterstützung bei der Geltendmachung oder Abwehr von Gewährleistungsansprüchen.

Für Versicherungen und Gerichte

Rechtsgutachten zu luftfahrtrechtlichen Fragestellungen bspw. im Zusammenhang mit Flugunfällen, Versicherungs- und Haftpflichtrecht, Strafrecht und Verwaltungsrecht.

Für Betriebe in der Raumfahrtbranche

 

Beratung von Unternehmen der Raumfahrtbranche zu schweizerischem und internationalem Raumfahrtrecht. Der Entwurf des Bundesgesetzes über die Raumfahrt befindet sich seit 2026 in parlamentarischer Beratung. Das künftige Gesetz wird insbesondere Bewilligung und Aufsicht von Raumfahrtaktivitäten, Haftungsfragen und das schweizerische Weltraumregister regeln.

In Fällen ausserhalb der Luftfahrtbranche

Strafrechtliche Verteidigung bei Fahrlässigkeitsdelikten im Zusammenhang mit dem Betrieb komplexer technischer Systeme.