Neu: Pikett-/Notfallnummer für sofortige rechtliche Unterstützung bei Vorfällen und Unfällen in der Luftfahrt

In den vergangenen 15 Jahren kam es zu einem kontinuierlichen Anstieg von Strafverfahren im Bereich der Luftfahrt. Als Grundlage für die Strafverfahren dienen fast ausnahmslos die Schlussberichte der SUST. Den Flugunfallberichten kommt in der Praxis daher ein erheblicher Beweiswert zu. Erfahrungsgemäss realisieren Flugbesatzungsmitglieder aber erst Monate oder Jahre später, dass ein Strafverfahren bereits am Tag des Vorfalls eröffnet wurde und sich darum frühzeitige rechtliche Unterstützung empfohlen hätte.

Da sich in der Luftfahrt Zwischenfälle auch ausserhalb regulärer Bürozeiten ereignen und eine juristische Unterstützung gerade vor den ersten Einvernahmen durch die SUST und die Polizei von Bedeutung sein kann, richteten wir eine Notfallnummer für Luftfahrtpersonal ein, welche in der Regel 24/7 bedient wird:

079 814 73 74

Alternative Nummer: 041 419 40 90

Situationsabhängig kann dann entweder eine telefonische Beratung über die Rechte und Pflichten stattfinden, oder auch die persönliche Anwesenheit bei den Befragungen organisiert werden.

In weniger dringenden Angelegenheiten kann zudem jederzeit die reguläre Hauptnummer der Anwaltskanzlei angerufen werden: 041 419 40 90.

Weitere Informationen zum Notfallkontakt und zu den Situationen, in denen sofortige rechtliche Unterstützung empfehlenswert ist, finden Sie unter dem folgenden Link:

www.baertschi-legal.ch/pikett

Wann ist die Unterstützung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt ratsam?

In folgenden Fällen lohnt es sich, rechtliche Unterstützung einzuholen:

Wann?

1. Bei Flugunfällen mit Sach- oder Personenschaden (Strafverfahren in Regel unvermeidbar);

2. Wenn es zu einer Annäherung mit einem anderen Luftfahrzeug gekommen ist und Ausweichmanöver notwendig wurden um eine Kollision zu vermeiden;

3. Bei einer Notlandung.

Wie?

In der Regel sollten Einvernahmen erst nach einer Beratung durch einen spezialisierten Anwalt und vorzugsweise in dessen Anwesenheit durchgeführt werden. Es besteht keine Pflicht, anlässlich einer Einvernahme Aussagen machen zu müssen.

Warum?

Der Schlussbericht der SUST gilt in Straf- und Zivilverfahren als Beweismittel. Ferner dürfen sämtliche Aussagen gegenüber der Polizei in einem Strafverfahren Verwendung finden.